Zertifizierung

Voraussetzung und Beantragung

Nach den Kriterien der ISST ist eine Approbation als psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut sowie eine Mitgliedschaft in der ISST Grundvoraussetzung für die Zertifizierung als Schematherapeut. Das Antragsformular für die Mitgliedschaft in der ISST finden Sie hier.
Zwischen Abschluss der Theorie und Antrag auf Zertifizierung dürfen nicht mehr als drei Jahre vergangen sein.

Ihren Zertifizierungsantrag schicken Sie bitte an einen der beiden nationalen Zertifizierungsbeauftragten (Stand 2021):
Christine Zens, Hamburg: ist-hamburg@t-online.de
Wolfgang Beth, Nürnberg: kontakt@nest-schematherapie.de

Wichtig: Bitte beachten Sie die hier verlinkte Anleitung zur Einreichung der Zertifizierungsunterlagen. Sollten Sie Ihre Unterlagen anders als hier beschrieben einreichen, können diese unter Umständen nicht bearbeitet werden.

Die Zertifizierung „Standard Level“ berechtigt dazu, die Bezeichnung „Schematherapeut/in“ zu führen und an Schematherapiestudien teilzunehmen.

Voraussetzungen sind:

  • Der Besuch von 60 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten „Schematherapie bei Erwachsenen“, welche durch das Basiscurriculum abgedeckt werden. Bei dem Basiscurriculum handelt es sich um die vier Basiskurse und ein bis zwei Vertiefungskurse. Der Besuch weiterer Workshops zur Vertiefung und zum Training der praktischen Fertigkeiten ist empfehlenswert.
  • Mindestens 20 Einzelsupervisionsstunden oder eine entsprechende Anzahl an Gruppensupervisionsstunden (diese werden gemäß einer ISST-Umrechnungstabelle konvertiert). Eine Liste mit unseren Supervisor*innen finden Sie unten.
  • Mindestens 2 supervidierte Behandlungsfälle mit jeweils mindestens 25 Therapiestunden. Bei mindestens einem der beiden Fälle muss eine Persönlichkeitsstörung vorliegen. Bei dem anderen Fall muss Modusarbeit geeignet erscheinen.
  • Insgesamt müssen mindestens 80 Behandlungsstunden nachgewiesen werden.
  • Die Supervision muss mindestens ein Jahr andauern.
  • Eine Videoaufnahme einer kompletten schematherapeutischen Sitzung (50 Minuten) inklusive einer schriftlichen Fallkonzeptualisierung (nach Young) muss von einem institutsfremden Supervisor geratet werden. Der Mittelwert des Ratings muss mindestens 4,0 auf der STRS-Rating-Skala erreichen. Die Formulare zur Fallkonzeptualisierung erhalten Sie von Ihrem Supervisor. Zudem stehen sie allen ISST-Mitgliedern zum Download zur Verfügung.

Übersicht

Die Originalübersicht der ISST finden sie hier.

„Standard Level“ „Advanced Level“
Theorie 25 Zeitstunden (nicht UE) 25 Zeitstunden (nicht UE)
Praktische Übungen 15 Zeitstunden (nicht UE) 15 Zeitstunden (nicht UE)
Supervision 20 (Einzeln) 40 (Einzeln)
Dauer der Supervision Mind. 1 Jahr Mind. 1 Jahr
Selbsterfahrung (optional) Kann 3 Std. Supervision ersetzen Kann 6 Std. Supervision ersetzen
Schematherapeutische Behandlungsfälle mit mindestens 25 Behandlungsstunden Mind. 2 Fälle (mind. 1 Patient mit PS; bei dem zweiten muss Modusarbeit möglich sein) Mind. 4 Fälle (mind. 1 Patient mit PS; Arbeit durch Modusarbeit mit dem Bewältigungsmodi Überkompensation oder Vermeidung/Anpassung)
Mindestanzahl an ST-Therapiesitzungen 80 Std. 160 Std.
Geratetes Zertifizierungsvideo (mit Fallkonzeption) 1 Video, mind. 50 Minuten, mit enthaltener Imagination und/oder Stuhldialog 2 Videos von zwei Patienten, mind. 50 Minuten, eines mit einer Imagination, das andere mit einem Stuhldialog
Mindestrating 4 4,5

Liste der Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen

Eine Liste derzeitiger Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen finden Sie hier. (Stand 28.04.2023)